4. Weitere Fragen zu Bewerbung und Zulassung
a) Was muss ich beachten, wenn ich bereits an einer anderen Hochschule studiert habe?
Sie können grundsätzlich nicht gleichzeitig an mehr als einer Hochschule eingeschrieben sein. Die Exmatrikulationsbescheinigung der vorhergehenden Hochschule sollten sie spätestens zur Anmeldung zur Hand haben. Über die Anerkennung von Leistungsnachweisen anderer Hochschulen entscheidet der Prüfungsausschuss.
b) Kann ich am Baltic College ein Studium beginnen, wenn ich von einer anderen Hochschule wegen Nichtbestehen einer Prüfung endgültig vom Studium ausgeschlossen wurde?
Haben Sie einen Ausschluss für den gleichen Studiengang, ist eine Zulassung leider nicht mehr möglich. Haben Sie einen Ausschluss wegen endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung/ Fachprüfung, so müssen Sie dies bei Ihrer Bewerbung angeben. Im Prüfungsausschuss wird überprüft, ob das betreffende Fach mit einem Pflichtfach/ einer Fachprüfung der betreffenden Studien- und Prüfungsordnung vergleichbar ist.
c) Bundeswehr, Zivildienst oder Studium
Sie können sich grundsätzlich vor Beginn des Dienstes, aber auch während des Dienstes bei uns bewerben. Sie brauchen keinen Dienst mehr antreten? Profitieren Sie vom Studienangebot am Baltic College - wir bieten auch bei der bundesweit wachsenden Zahl der Interessenten reale Chancen auf einen Studienplatz
d) Was muss ich tun, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe?
Dann können Sie sich zum nächsten Bewerbungstermin wieder bewerben. Für den Fall einer Wiederbewerbung bitten wir Sie um eine formlose schriftliche Bewerbung und die erneute Angabe des Studienwunsches. Sie können auch die entsprechende Erklärung des Ablehnungsbescheids verwenden. Es werden dann die bereits vorliegenden Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
e) Ist eine Anrechnung meiner bisherigen Berufserfahrung auf die Praxis-Trainee-Phase möglich?
Geben Sie diesen Wunsch bei Ihrer Bewerbung bitte explizit an. Wir werden Ihren Antrag dann prüfen.
f) Ist eine Anrechnung von Studienleistungen möglich?
Maximal 50% der für ein Hochschulstudium zu erbringenden Leistung aus vorangegangenen Aus- und Weiterbildungen können angerechnet werden, wenn diese einem Hochschulstudium gleichwertig sind. Welche Ihrer Leistungen als anrechenbare Leistung für Ihr Studium zu berücksichtigen sind, wird im Einzelfall nach Ihrer erfolgreichen Bewerbung vom Prüfungsausschuss entschieden.
g) Welcher Sprachtest „Deutsch“ ist für ausländische Studierende erforderlich?
Internationale Studieninteressierte, die am Baltic College studieren möchten, müssen die Sprachprüfung „TestDaF“ absolvieren. Der TestDaF ist eine Sprachprüfung auf fortgeschrittenem Niveau. Er umfasst auf der sechsstufigen Skala des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen die Niveaustufen B2 bis C1. Der TestDaF kann an lizenzierten Testzentren wie Goethe-Instituten, DAAD-Lektoraten, Hochschulen oder Sprachschulen abgelegt werden. Zurzeit gibt es rund 390 Testzentren in 80 Ländern. Ein Testzentrum in Ihrer Nähe finden Sie über die Webseite des TestDaF-Instituts. Der TestDaF ist Teil des GI-Prüfungsportfolios. Für den TestDaF müssen Sie ein Prüfungsentgelt bezahlen. Den genauen Preis erfragen Sie bitte in Ihrem Testzentrum.
h) Besteht die Möglichkeit ohne Abitur/FH-Reife zu studieren?
Falls Sie nicht über das Abitur oder die Fachhochschulreife verfügen, müssen Sie eine Zugangsprüfung erfolgreich absolvieren. Ihr Studium am Baltic College können Sie dann auch ohne Abitur o.ä. bei Vorliegen der folgenden Bedingungen beginnen:
- Berufsabschluss und dreijährige Berufserfahrung oder
- fünfjährige Berufserfahrung
- Zeugnis über die bestandene berufliche Fortbildungsprüfung (abgelegt nach §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder nach §§ 42 oder 42a der Handwerksordnung), sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
Für die Teilnahme an der Zugangsprüfung für das Wintersemester 2012/2013 setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Hierfür ist eine Bewerbung bis zum 30. April 2012 erforderlich. Für beide Prüfungsteile der Zugangsprüfung gemeinsam ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 210 € zu entrichten. Die schriftliche und mündliche Prüfung finden im Juni und Juli statt. Sie erhalten das Ergebnis der Prüfungen bis zum 1. August 2012. Nähere Informationen hierzu erteilt Frau Prof. Dr. Wolfert.
i) Muss ich zum Studienbeginn einen Vertrag abgeschlossen haben?
Die Zulassungsmitteilung beinhaltet einen Studienvertrag, der vor Beginn des Studienbeginns zwischen dem Baltic College und Ihnen abzuschließen ist.

schauen Sie auch unter FAQs "2. Bewerbung B.A."